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Betriebsärztliche Betreuung

Betreuungsmodelle nach DGUV Vorschrift 2

Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung oder Komplettpaket? Wir erklären die Modelle nach DGUV Vorschrift 2 und finden gemeinsam das passende für Ihr Unternehmen.

DGUV Vorschrift 2

So setzt sich Ihre Betreuung zusammen

Die betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 besteht aus zwei Teilen – einer gesetzlich festgelegten Grundbetreuung und einer flexiblen betriebsspezifischen Betreuung. Aus ihrem Zusammenspiel entsteht das Modell, das zu Ihrer Betriebsgröße und Ihren Gefährdungen passt.

Grundbetreuung

Der gesetzlich festgelegte Teil. Der Umfang richtet sich nach der Zahl Ihrer Beschäftigten und der Betreuungsgruppe, in die Ihr Betrieb aufgrund seiner Gefährdungen fällt.

  • Gesetzlich vorgegeben durch DGUV Vorschrift 2
  • Einsatzzeit nach Beschäftigtenzahl und Gefährdungsgruppe
  • Arbeitsmedizinische Grundberatung und -betreuung

Betriebsspezifische Betreuung

Der flexible Teil. Zusätzliche Leistungen, die sich am konkreten Bedarf Ihres Betriebs orientieren und die wir gemeinsam mit Ihnen festlegen.

  • Individuell nach Ihren betrieblichen Anforderungen
  • Anlassbezogen – etwa bei neuen Verfahren, Umbauten oder Vorsorge
  • Gemeinsam ermittelter Zusatzbedarf
Betriebsärztliche Betreuung – Werksarzt mit Warnweste und Stethoskop
Fünf Modelle

Das passende Modell für Ihren Betrieb

Von einzelnen Untersuchungen bis zur vollumfänglichen Komplettbetreuung: Wir bieten fünf aufeinander aufbauende Betreuungsmodelle. Welches für Ihre Betriebsgröße und Gefährdungslage sinnvoll ist, klären wir in einem kurzen, unverbindlichen Gespräch.

  • WAZ_guests – für Betriebe, die nur einzelne Mitarbeiteruntersuchungen benötigen oder bereits betriebsärztlich betreut werden, sowie für Privatpersonen mit arbeitsmedizinischem Untersuchungsbedarf.
  • Vier weitere Modelle bis zur Komplettbetreuung – die passenden Bausteine stimmen wir im Beratungsgespräch ab.
Passendes Modell finden
Häufige Fragen

Fragen zur Betreuung nach DGUV V2.

Die häufigsten Fragen zu Grundbetreuung, betriebsspezifischer Betreuung und zur Wahl des passenden Modells.

Die betriebsärztliche Betreuung besteht aus zwei Teilen: einer gesetzlich festgelegten Grundbetreuung und einer flexiblen betriebsspezifischen Betreuung. Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach der Zahl Ihrer Beschäftigten und der Betreuungsgruppe, in die Ihr Betrieb aufgrund seiner Gefährdungen fällt. Aus dem Zusammenspiel beider Teile entsteht das Modell, das zu Ihrem Betrieb passt.

Die Grundbetreuung ist der gesetzlich vorgegebene Teil – arbeitsmedizinische Grundberatung und -betreuung mit einer Einsatzzeit nach Beschäftigtenzahl und Gefährdungsgruppe. Die betriebsspezifische Betreuung ist der flexible Teil: zusätzliche Leistungen nach dem konkreten Bedarf Ihres Betriebs, etwa bei neuen Verfahren, Umbauten oder Vorsorgeanlässen. Diesen Zusatzbedarf legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.

In einem kurzen, unverbindlichen Beratungsgespräch. Wir sehen uns Betriebsgröße und Gefährdungslage an und stimmen die passenden Bausteine aus unseren fünf aufeinander aufbauenden Modellen mit Ihnen ab. Erreichbar sind wir Mo–Fr 8:00–13:15 Uhr unter 06831-9664295.

Ja, dafür gibt es das Modell WAZ_guests. Es richtet sich an Betriebe, die nur einzelne Mitarbeiteruntersuchungen benötigen oder bereits betriebsärztlich betreut werden, sowie an Privatpersonen mit arbeitsmedizinischem Untersuchungsbedarf.

Welches Modell passt zu Ihrem Unternehmen?

Wir beraten Sie unverbindlich, welches Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb das richtige ist – als Teil der TÜV Rheinland Gruppe.

Mo–Fr 8:00–13:15 Uhr · 3 Standorte im Saarland